Häufige Fragen

Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet

Wie arbeitet Lebensgrad?
Sie suchen zuverlässiges und erfahrenes Haushaltspersonal und Entlastung bei der Betreuung Ihrer unterstützungsbedürftiger Angehörigen?

In Zusammenarbeit mit den Sozial- und Pflegediensten offerieren wir unsere Beratungsdienste Interessenten in der Rhein-Main Region. Bei überregionalen Anfragen stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.

Gerne rufen wir Sie zurück und führen mit Ihnen ein telefonisches Gespräch vorab. Wir empfehlen jedoch die Vereinbarung eines Termins, an dem wir uns persönlich kennen lernen und Ihre Fragen beantworten.

Der Ansprechpartner ist Frau Katharina Plappert.

Sind die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?
Ja, Sie können die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen.

Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zu Hause bis zu 52 Euro monatlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Im Falle der Hilflosigkeit oder einer Schwerbehinderung, kann der Betrag auf 77 Euro erhöht werden. Für Aufwendungen, die darüber hinausgehen kann eine Steuerermäßigung für hashaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen beantragt werden.

Senioren, die den Behindertenpauschbetrag in Höhe Euro 3.700 nach §33b Abs.3 EstG beantragt haben, können die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bis zu 77 Euro pro Monat absetzen.

Können pflegende Familienangehörige die Pflegekosten steuerlich absetzen?
Pflegende Angehörige oder Kinder, die ihre pflegebdürftigen Eltern betreuen, oder sich finanziell an den Heimunterbringungskosten beteiligen, können einen Pflegepauschbetrag von Euro 924 Steuern sparend geltend machen. Bei Pflegeaufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, können diese auch in Form einer Selbstbeteiligung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Welche Leistungen werden von dem entsendeten Personal erbracht?
Die ausländischen Pflege- und Betreuungskräfte sowie Haushaltshilfen dürfen ausschließlich die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und der psychosozialen Pflege erbringen.
Was passiert im Falle einer Aussetzung durch den Auftraggeber? (z.B. Krankenhausaufenthalt)
Der Vertragsbestand bleibt bei einer Abwesenheit des Auftraggebers bis zu 14 Tagen unberührt. Danach kann der Vertrag bis zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung ruhen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um den ausgesetzten Zeitraum.

Wichtig: Die Aussetzung bzw. die Änderung der Aussetzung muss dem Leistungserbringer oder dem bevollmächtigen Vermittler rechtzeitig in Schriftform angezeigt werden.

Was passiert im Falle einer Aussetzung durch das Personal (z.B. Krankheit, Urlaub, frühzeitige Kündigung, etc.)?
Im Falle der o.g. Aussetzungsgründe durch die Pflegekraft bemühen wir uns schnellstmöglich eine Ersatzbetreuerin oder Vertretung zu finden.

Hierzu enstehen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber.

Wann kann ich den Dienstleistungsvertrag kündigen?
Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Seiten ohne zu nennende Gründe mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss an den Leistungserbringer (ausländisches Unternehmen) erfolgen.
Wann kann ich den Vermittlungsvertrag kündigen?
Der Vermittlungsvertrag mit Lebensgrad kann jederzeit von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bin ich als Leistungsnehmer der Arbeitgeber?
Nein, das sind Sie nicht.

Mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Einsatz einer Haushaltshilfe oder Betreuungsperson in einem Haushalt mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen sind Sie der Auftraggeber (Leistungsnehmer). Das ausländische Unternehmen, das ihren Mitarbeiter zur Erbringung einer Leistung nach Deutschland entsendet, ist der Arbeitgeber (Leistungserbringer).

Welche Kosten entstehen bei dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages?

Der Beratungsservice der Vermittlungsagentur ist unverbindlich und kostenlos.
Die Vermittlungsagentur erhält im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer seitens des Auftraggebers einmalig ein Vermittlungshonorar in Höhe von € 290,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Welche Kosten enstehen bei dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages?
Im Falle des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer entstehen monatliche Kosten für den Einsatz der entsendeten Person, die seitens des Auftraggebers direkt an den Leistungserbringer zu entrichten sind.

Die Höhe der monatlichen Vergütung variiert in Abhängigkeit von den Anforderungen und der Qualifikation des Personals.

Die Fahrtkosten, je nach Entfernung und Reisegesellschaft, für Hin- und Rückfahrt werden nach Vorlage des Fahrscheins von dem Auftraggeber übernommen und direkt mit dem Personal zeitnah nach der Ankunft abgerechnet.

Welche Haftung übernimmt Lebensgrad?
Lebensgrad haftet beim vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden. Die Haftung ist auf die Höhe der erzielten Provision beschränkt.

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