Häufige Fragen
Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet
Wie arbeitet Lebensgrad?
In Zusammenarbeit mit den Sozial- und Pflegediensten offerieren wir unsere Beratungsdienste Interessenten in der Rhein-Main Region. Bei überregionalen Anfragen stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Gerne rufen wir Sie zurück und führen mit Ihnen ein telefonisches Gespräch vorab. Wir empfehlen jedoch die Vereinbarung eines Termins, an dem wir uns persönlich kennen lernen und Ihre Fragen beantworten.
Der Ansprechpartner ist Frau Katharina Plappert.
Sind die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?
Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zu Hause bis zu 52 Euro monatlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Im Falle der Hilflosigkeit oder einer Schwerbehinderung, kann der Betrag auf 77 Euro erhöht werden. Für Aufwendungen, die darüber hinausgehen kann eine Steuerermäßigung für hashaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen beantragt werden.
Senioren, die den Behindertenpauschbetrag in Höhe Euro 3.700 nach §33b Abs.3 EstG beantragt haben, können die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bis zu 77 Euro pro Monat absetzen.
Können pflegende Familienangehörige die Pflegekosten steuerlich absetzen?
Welche Leistungen werden von dem entsendeten Personal erbracht?
Was passiert im Falle einer Aussetzung durch den Auftraggeber? (z.B. Krankenhausaufenthalt)
Wichtig: Die Aussetzung bzw. die Änderung der Aussetzung muss dem Leistungserbringer oder dem bevollmächtigen Vermittler rechtzeitig in Schriftform angezeigt werden.
Was passiert im Falle einer Aussetzung durch das Personal (z.B. Krankheit, Urlaub, frühzeitige Kündigung, etc.)?
Hierzu enstehen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber.
Wann kann ich den Dienstleistungsvertrag kündigen?
Wann kann ich den Vermittlungsvertrag kündigen?
Bin ich als Leistungsnehmer der Arbeitgeber?
Mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Einsatz einer Haushaltshilfe oder Betreuungsperson in einem Haushalt mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen sind Sie der Auftraggeber (Leistungsnehmer). Das ausländische Unternehmen, das ihren Mitarbeiter zur Erbringung einer Leistung nach Deutschland entsendet, ist der Arbeitgeber (Leistungserbringer).
Welche Kosten entstehen bei dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages?
Der Beratungsservice der Vermittlungsagentur ist unverbindlich und kostenlos.
Die Vermittlungsagentur erhält im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer seitens des Auftraggebers einmalig ein Vermittlungshonorar in Höhe von € 290,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Welche Kosten enstehen bei dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages?
Die Höhe der monatlichen Vergütung variiert in Abhängigkeit von den Anforderungen und der Qualifikation des Personals.
Die Fahrtkosten, je nach Entfernung und Reisegesellschaft, für Hin- und Rückfahrt werden nach Vorlage des Fahrscheins von dem Auftraggeber übernommen und direkt mit dem Personal zeitnah nach der Ankunft abgerechnet.